Recht & Finanzierung:
Kinderwohnheim
Das Kinderwohnheim ist ein Wohnangebot der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger, sowie ggf. zusätzlich körperlicher und seelischer Behinderung. Allgemeine Rechtsgrundlagen der Unterbringung sind die §§ 78, 113 und 134 des SGB IX.
Kostenträger einer Unterbringung ist im Regelfall der Landschaftsverband Westfalen Lippe. Wenn Sie sich für einen Wohnplatz für ihr Kind interessieren, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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Wir freuen uns auf Sie!
Christopherus-Haus e.V.
Kinderwohnheim
Rüsbergstr. 60
58456 Witten
Tel.: 02302 979900
l.arntz@christopherus-haus.de